top of page
Service - Informationen - Infos
Zollfreimengen innerhalb der Beneluxstaaten:
TABAK:
Zigaretten                               800 Stck.   oder
Zigarillos                                 400 Stck.   oder
Zigarren                                  200 Stck.   oder
Rauchtabak                           1000 Gramm
ALKOHOL:
Spirituosen über 20%vol.        10 Liter      oder
Alkopops                                 10 Liter      oder
Zwischenerzeugnisse             20 Liter
(Porto, Campari, Sherry, ...)                                                          oder
Wein                                        90 Liter
(davon höchstens 60L Schaumweine)                                  oder
Bier                                         110 Liter
​Die hier angegebenen Mengen gelten immer nur pro Person.
Quelle: Bundeszollverwaltung-Bonn         Stand: Dezember 2018

Kraftstoffe

 

Als Privatperson können Sie Energieerzeugnisse, wie z.B. Benzin oder Dieselkraftstoff, in einem anderen Mitgliedstaat der EU für Ihren Eigenbedarf erwerben und grundsätzlich steuerfrei nach Deutschland mitbringen.

Der Kraftstoff muss dabei von Ihnen persönlich befördert werden.

 

Es ist erforderlich, dass der Kraftstoff in dem betreffenden Mitgliedstaat bereits versteuert und auf üblichem Wege, z.B. an einer Tankstelle, käuflich erworben wurde.

 

Hinweis

Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern befindet.

Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.

Es sind jedoch die einzelstaatlichen Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe einzuhalten.

Zu schnell gefahren?

Immer wieder ertappen wir uns selber dabei, dass wir schneller mit dem Auto unterwegs sind, als es vom Gesetz erlaubt ist.

Oder wir kommen in eine Geschwindigkeitskontrolle.

Sofort stellt sich uns die Frage "Was kostet mich das jetzt?"

 

Hier eine erste Hilfestellung für alle Temposünder

Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts:

bis 10 km/h     15 Euro                       11 - 15  km/h    25 Euro

16- 20 km/h    35 Euro                      21 - 25 km/h   80 Euro + 1 Punkt

26-30 km/h   100 Euro + 1 Punkt    

 

31-40  km/h   160 Euro +    2 Punkte + 1  Monat    Fahrverbot

41 -50 km/h  200 Euro  +   2 Punkte + 1  Monat    Fahrverbot

51 -60 km/h  280 Euro  +   2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

61 -70 km/h  480 Euro + 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot

   > 70 km/h  680 Euro + 2 Punkte & 3 Monate Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts:

bis 10 km/h     10 Euro                       11 - 15  km/h    20 Euro

16- 20 km/h    30 Euro                      21 - 25 km/h   70 Euro + 1 Punkt

26-30 km/h    80 Euro  +  1 Punkt    

31-40  km/h   120 Euro  + 2 Punkte

41 -50 km/h   160 Euro  +   2 Punkte + 1  Monat    Fahrverbot

51 -60 km/h  240 Euro  +   2 Punkte + 1  Monate Fahrverbot

61 -70 km/h  440 Euro +     2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

   > 70 km/h  600 Euro +     2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Quelle: Bussgeldkatalog.de                                      Stand: Mai 2019

Tipps für Radfahrer

 

Rotlichtverstöße können nicht nur für Autofahrer in´s Geld gehen. Auch mit dem Rad unterliegt man der StVO und kann Bußgelder belegt werden.

 

Hier eine Übersicht für alle Radfahrer, die mich bereits an einer roten Ampel überholt haben und durchgefahren sind.

 

Missachten einer roten Ampel mit dem Fahrrad

Verstoß:                                                            Bußgeld/Punkte

Rote Ampel mit dem Fahrrad missachtet    60 Euro  / 1

...mit Gefährdung                                             100 Euro / 1

...mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung  120 Euro / 1

 

Länger als 1 Sekunde Rotlicht                       100 Euro / 1

...mit Gefährdung                                             160 Euro / 1

...mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung  180 Euro/  1                   

Ein Rotlichtverstoß auf dem Rad kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Da hier Punkte anfallen, können zu viel auf dem Konto die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Quelle: Bussgeldkatalog.de

bottom of page